Angeln am Starnberger See
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Der Starnberger See, früher Würmsee genannt, ist ein Gletscher See im bayerischen Alpenvorland, welcher während der Eiszeiten durch den Isar-Loisach Gletscher geformt wurde. Auf dem Starnberger See ist das Angeln mit einem Boot erlaubt, ebenso ist das Fischen vom Ufer gestattet, allerdings gibt es nur sehr wenige Angelmöglichkeiten die öffentlich zugänglich sind. Boote zum Angeln gibt es bei verschiedenen Berufsfischern zu leihen. Durch die am Starnberger See tätigen Berufsfischer wird das Angelgewässer auch mit Setzfischen versorgt. Wie verschiedene Fänge von Anglern belegen, sind immer wieder große Raubfische, wie Hechte und Zander, aber auch Weißfische, wie Karpfen mit ca. 30 kg zu fangen. Es kommen aber auch Renkenfischer auf Ihre Kosten. Auf Grund seiner Größe und Lage bietet der Starnberger See nicht nur ein schönes Panorama beim Angeln, sondern auch die Möglichkeit einen schönen Angeltag auf dem Wasser zu verbringen. Wer will kann sich auch von einem Angelguide an die Hotspots bringen lassen.
Größe: 56,36 qkm, 50 km Uferlänge
Tiefe: max. 128 m
Höhenlage: 584 m
Entfernung von München: 25 km
Landkreis: Starnberg
Die Webcam ist Richtung Süden und somit auf die Berge ausgerichtet.
Die Aufnahmen der Webcam in Leoni am Starnberger See werden alle 10 Minuten aktuallisiert.
Wenn Sie wirklich schöne Aufnahmen vom Starnberger See sehen wollen, sollten Sie sich die Galerie von Edwin Kunz unter www.edwin-kunz.de nicht entgehen lassen! -
Diese Fischarten kommen im Starnberger See (Würmsee) vor und können befischt werden:
– Hecht
– Barsch
– Zander
– Seeforelle
– Seesaibling
– Renke
– Karpfen
– Schleien
– Aitel / Döbel
– Waller / Wels
– Aal
– Aalrutte -
Informationen zum Bewirtschafter des Starnberger See finden Sie unter folgendem Link:
(Falls eine Webseite vorhanden ist) -
Preise für Angelkarten:
Uferkarten
– Wochenkarte 20.- €
– Monatskarte 35.- €
– Jahreskarte 95.- €Bootskarten
– Tageskarte 15.- €
– Wochenkarte 35.- €
– Monatskarte 65.- €
– Jahreskarte 170.- €Kartenausgabe:
– Waltraud Hubel, An der Mühle 1, Bernried, Tel.: 08158-1313
geöffnet von 10-18 Uhr – besser am Tag vorher anrufen!!!
– Gabriele Wenzel, Ludwigstr. 1, Starnberg, Tel.: 08151-12195
– Andreas Lidl, Hauptstr. 10, Seeshaupt, Tel.: 08801-1258
– Mathias Sebald, Nördl. Seestr. 22, Ammerland, Tel.: 08177-9132
Fischereihofladen & Bootsverleih SebaldLeihboote:
– Beim Berufsfischer Huber in AmmerlandSlipmöglichkeiten:
– Badeplatz beim Gasthaus Buchscharner Seewirt
– Ammerland
– Berg
– Tutzing -
Die Angelsaison am Starnberger See beginnt am 01. April und endet am 01. November
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Ausführlichere Angaben zu den Bestimmungen für das Angeln im Starnberger See finden Sie auf der Tagesangelkarte, oder auf der Jahresangelkarte
Achtung: Diese Bestimmungen gelten für eine Jahresangelkarte vom Ufer aus !!!
– Die Bestimmungen des Fischereigesetzes und der VO zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern sowie der Schifffahrtsordnung sind genau einzuhalten.
– Jeder bei der Ausübung der Angelfischerei Angetroffene, muss einen auf seinen Namen gültigen Erlaubnisschein der Fischereigenossenschaft (FG) Würmsee und einen gültigen staatl. Fischereischein stets mit sich führen. Beide Ausweise sind den Mitgliedern der FG Würmsee, den Polizeibeamten oder den bestätigten Fischereiaufsehern auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Kontrollen erstrecken sich auch auf Fangergebnisse und Angelzeug, gleichgültig ob sie bereits in Behältnissen oder im Fahrzeug sind. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.
– Der Erlaubnisschein berechtigt zum Fischen mit einer Handangel mit max. 5 Anbissstellen oder zwei Handangeln mit insgesamt max. 6 Anbissstellen. Eine Anbissstelle kann ein Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken sein. Jugendlichen mit einer ermäßigten Karte ist nur eine Handangel mit max. 3 Anbissstellen erlaubt. lm Monat April ist das Fischen mit Naturköder tierischer Herkunft generell verboten. (Ausnahme: nach Einbruch der Dämmerung zum Fischen auf Rutten vom Ufer aus.) Mit Ködern anderer Art ist das Fischen im April nur mit Einzelhaken erlaubt, Neben den zugelassenen Angeln darf keine weitere Angel benutzt oder gebrauchsfertig bereitgehalten werden. Das Angelgerät muss ständig beaufsichtigt werden.
– Von den hier mit Schonmaß aufgeführten Fischarten dürfen insgesamt pro Tag höchstens fünf Stück gefangen werden. Bei Barschen pro Tag max. 25 Stück. Andere Arten sind frei.
Schonmaß Schonzeit
Seeforelle 60 crn 01.10. – 15.01.
Seesaibling 28 cm 01.10. – 15.01.
Renke 30cm 01.10. – 31.12.
Hecht 50 cm 15.02. – 15.04.
Zander 50 cm 15.03. – 30.04.
Aal 50 cm
Karpfen 35 cm
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Fıschereibestimmungen. Jeder gefangene Fisch, der das Mindestmaß erreicht hat und nicht in der Schonzeit ist, muss fischwaidgerecht getötet werden und sofort (außer bei Starkregen) nach dem Fang unauslöschbar (nicht mit Bleistift) unter Angabe des Tages, der Uhrzeit, der Fischart und der Länge in die Fangliste eingetragen werden. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich mit aller Sorgfalt in den See zurückzusetzen, sofern sie Lebensfähig sind. Sind sie verangelt, so sind sie zu entnehmen und dem oben erlaubten Tagesfang zuzurechnen und einzutragen. Bei Erfüllung der erlaubten Fangmenge ist das Fischen im Erlaubnisbereich einzustellen. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht werden. Fischen auf Krebse ist verboten.
– Fischen mit einer Köderfischsenke, Größe 100 x 100 cm, ist den Eigengebrauch erlaubt. Es dürfen pro Tag höchstens 20 Köderfische gefangen werden. Zur Erhaltung der Fischgesund Seefauna dürfen nur Köderfische aus dem Starnbergersee verwendet werden.
– Während der Fischereiausübung ist der Antrieb des Bootes durch Verbrennungsmotoren oder Segel verboten, Elektromotoren sind erlaubt. Es dürfen jeweils nur bis zu 3 erwachsene Karteninhaber von einem Boot aus fischen. Jugendliche und Kinder werden nicht gerechnet.
– Fischen mit Auslegern (Schärbrett), Legangeln legen, Fischen mit Reusen und harpunieren sowie die Benutzung eines Echolots sind streng verboten.
– In den Naturschutz- bzw. Fischereischonbezirken: Karpfenwinkel, Bucht von St. Heinrich, Seeseiten, Seeleitn sowie zwischen Roseninsel und dem Feldafinger Gestade ist die Angelfischerei nicht gestattet. Von Schilfbeständen ist ein Abstand von 50 m einzuhalten und öffentlich zugängliche Schilfflächen am See dürfen vom Land her nicht betreten werden. Die Angelfischer werden ersucht, auf rastende und brütende Wasservögel besondere Rücksicht zu nehmen und die Gebiete nördlich der Linie Leoni-Possenhofen und südlich der Linie Ambach-Bernried in den entsprechenden Monaten nicht zu befahren (siehe Seekarte mit Erläuterung). Beim Fischen von Stegen aus, ist das Vorliegen einer Genehmigung des Besitzers nötig. Die nördliche Fischereirechtsgrenze am Würmauslauf (Nepomukzugbrücke) bitten wir dringend einzuhalten!
– Von erkennbaren Fischereigeräten ist ein Abstand von min. 20 m einzuhalten. Berufsfischern am Netz muss ausgewichen werden. Hängen bleiben an Fischereigeräten ist der nächsten Erlaubnischeinausgabestelle zu melden. Das Abfischen von Netze, Reusen, Legangeln und dgl. sowie Beschädigungen von Fischereigeräten werden strafrechtlich verfolgt. Des Weiteren wird auf Punkt 10 verwiesen.
– Bei festgestellten Verstößen gegen die genannten Bedingungen kann Anzeige auf Ausschluss bei der zuständigen Fischereiorganisation und gegebenenfalls Strafanzeige gestellt werden. Erlaubnisscheininhaber, die sich einen Verstoß gegen die gesetzl. aufgeführten Bestimmungen zu Schulden kommen lassen, kann der Erlaubnisschein ohne Gebührenerstattung entzogen werden oder für ungültig erklärt werden und in Zukunft keinen mehr erhalt.
– Die Fanglisten dienen einer genaueren Erfassung der Fänge im Starnberger See und stellen damit ein wertvolles Hilfsmittel zur sachgerechten Gewässerbewirtschaftung dar. Wir bitten deshalb um sorgfältiges Führen der Fangliste. Die Fanglisten der Erlaubnisscheine, insbesondere der Jahres- und Monatskarten sind bis spätestens 15. November des jeweiligen Jahres bei den Ausgabestellen abzugeben. Sie ist auch dann abzugeben, wenn nicht gefischt oder nichts gefangen wurde.
Eine neue Jahres- oder Monatskarte wird erst nach Abgabe des Fangbuches ausgestellt.Stand: 01.04.2020
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Folgende Tagesfänge sind am Starnberger See erlaubt, die Mindestmaße und Schonzeiten sind zu beachten:
– 25 Stück Barsche
– 4 Stück restliche Fischarten