Angeln am Riegsee
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Der Riegsee ist ein Alpensee in der Nähe von Murnau im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Er erfreut sich hoher Beliebtheit bei Angelanfängern, sowie auch bei den Angelprofis. Hervorzuheben ist seine Nähe zum Markt Murnau, welcher ein Teil der Tourismusregion „Das Blaue Land“ ist.
Größe: 1,97 qkm, 8,25 km Uferlänge
Tiefe: max. 15 m
Höhenlage: 658 m
Entfernung von München: 75 km
Landkreis: Garmisch-Partenkirchen -
Diese Fischarten kommen im Riegsee vor und können befischt werden:
– Hecht
– Seeforelle
– Renke
– Karpfen
– Schleie
– Waller
– Aal -
Informationen zum Bewirtschafter des Riegsee finden Sie unter folgendem Link:
(Falls eine Webseite vorhanden ist) -
Preise für Angelkarten:
– Tageskarte 12.- €
– Abendkarte ab 15.30 Uhr 8.- €Kartenausgabe:
– Bootshaus Neu-Egling, Münzautomat (nur 1 & 2 Euromünzen verwendbar)
– Zoohandlung Rosch in Murnau
– Egner HugelfingLeihboote:
– 12 Leihboote im Bootshaus in Neu-Egling
– Tageskarte für Boot 12.- €
– Abendkarte für Boot ab 15.30 Uhr 8.- €Slipmöglichkeiten:
– Bootssteg in Neu-Egling
– Anker selbst mitbringen
– Bootsrutenhalter selbst mitbringen -
Die Angelsaison am Riegsee beginnt am 16. April und endet am 31. Oktober für Nichtvereinsmitglieder.
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Ausführlichere Angaben zu den Bestimmungen für das Angeln im Riegsee finden Sie auf der Tagesangelkarte, oder auf der Jahresangelkarte
– Während der Sommerzeit ist das Fischen auf Aal und Waller bis 1 Uhr Nachts erlaubt.
– Die Benutzung von Sideplanern beim Schleppen ist verboten.
– Hegene: 1 Handangel mit 5 Nymphen und 1 Handangel mit einer Anbissstelle oder 2 Handangeln mit je max. 3 Nymphen.
– Mit der Hegene darf nur vom verankerten Boot aus gefischt werden.
– Ansonsten: 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle oder 2 Schleppangeln mit je einem Köder. -
Folgende Tagesfänge sind am Riegsee erlaubt, die Mindestmaße und Schonzeiten sind zu beachten:
– Von den Fischarten Aal, Hecht, Karpfen, Renke, Schleie und Zander dürfen insgesamt höchstens 6 Stück entnommen werden, davon maximal 2 Hechte oder Zander.
– Ist das Fanglimit erreicht, ist das Fischen auf die jeweilige Fischart einzustellen.Fangbeschränkung pro Jahr:
– 30 Aale, 30 Hechte oder Zander, 100 Renken.Abweichende Schonzeit:
– Zander von 15.03. bis einschließlich 15.05. -
Bootskarte:
– Die Boote liegen zur Selbstbedienung bereit.
– Überzeugen Sie sich vor der Lösung einer Bootskarte, ob ein einsatzfähiges Boot vorhanden ist.
– Ein Boot darf von höchstens 4 Personen benützt werden.
– Ersatzansprüche aus Schäden jeder Art, die durch die Benützung eines Leihbootes entstanden sind, können nicht geltend gemacht werden. Schäden die durch Verschulden des Bootsbenutzer zurückzuführen sind, ziehen Ersatzpflicht gemäß BGB nach sich.
– Die Boote sind nach Gebrauch an der dafür vorgesehenen Anlegestellen wieder sorgfältig zu befestigen.
– Die Boote sind pfleglich zu behandeln, vor Beschädigungen zu schützen und sauber zurückzulassen.
– Beschädigungen sind zu melden, bzw. auf dem Fischereischein zu vermerken.