Übersichtskarte der Angelgewässer

 

Es gibt die Möglichkeit an verschiedenen größeren Seen und Fließgewässer zu fischen,
welche von den entsprechenden Fischereivereinen und Fischereigenossenschaften betreut werden.
Auf unserer Übersichtskarte zu den verschiedenen Angelmöglichkeiten im Bayerischen Alpenvorland
kann man schnell und einfach durch das Anklicken des Fischsymbols Kurzinformationen zu den einzelnen Angelmöglichkeiten erhalten.
Die Kurzinformationen beziehen sich auf z.B. auf die Preise für Tagesangelkarten, oder Jahresangelkarten.
Ebenso werden Infos zu Ausgabestellen für Angelkarten, oder für das Ausleihen eines Angelbootes gegeben.
Für viele der Angelmöglichkeiten gibt es eine weiterführende Seite, welche über die obige Navigation erreicht wird.
Für weitere Fragen kann die Webseite des entsprechenden Fischereivereins über einen evtl. angegebenen Link erreicht werden.

Bitte unbedingt beachten:

Angaben des Landratsamtes zur Verwendung von Booten mit Elektromotoren
im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen

– Nach Art. 27 Abs. 4 Satz 1 BayWG i.V.m. § 3 Bayerischen Schifffahrtsordnung (BaySchiffV) dürfen Boote mit eigener Triebkraft (auch mit Elektromotor) an Gewässern, die nicht allgemein zur Schifffahrt zugelassen sind (alle Gewässer im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) nur mit Genehmigung des Landratsamtes eingesetzt werden!

– Eine Genehmigung zum Befahren der Seen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen kann nicht erteilt werden!

– Ziel des Landratsamtes ist die Beruhigung der Seen zum Zwecke der Erholung für die Allgemeinheit.
– Auch aus Gründen des Naturschutzes werden an den Seen im Landkreis keine privaten Boote mit Motor genehmigt.
– Die Vegetation und die Tierwelt an den Gewässern im Landkreis sind unter besonderen Schutz zu stellen.

– Unabhängig davon sind weitere Bestimmungen des Fischereirechts bzw. des Fischereiberechtigten zu beachten!